Wir entsorgen für die Umwelt
Pilotprojekt zur Sammlung von Gebinden
Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) und ihre Mitglieder verstehen sich als Partner der Landwirte. So auch bei der Sammlung von Pflanzenschutzmittel-Gebinden, die – sofern sie das Symbol "Gesundheitsgefahr" haben – künftig der Abfallart für Gebinde mit gefährlichen oder schädlichen Restinhalten zugeordnet und nicht über herkömmliche Sammelsysteme entsorgt werden können.
Um den Betrieben die Abgabe der leeren Pflanzenschutzmittel-Gebinde (Hohlkörper und Säcke) zu erleichtern, hat die IGP gemeinsam mit ihren Mitgliedern nun die Pilotphase für ein Sammelsystem gestartet. Hier finden Sie die wichtigsten Infos!
Neue rechtliche Rahmenbedingungen
Gebinde, die mit dem Symbol „Gesundheitsgefahr“ gekennzeichnet sind, unterliegen seit Jänner 2022 nicht mehr der gesetzlichen Teilnahmepflicht an einem Sammel- und Verwertungssystem.
Industrie entwickelt mit Partnern Abgabesystem
Um Landwirten trotzdem die Entsorgung aller Pflanzenschutzmittel-Gebinde zu ermöglichen, haben die IGP-Mitgliedsunternehmen in Abstimmung mit Bonus Holsystem und der RWA Raiffeisen Ware Austria ein Sammelsystem initiiert.
In einem ersten Schritt wurde heuer ein Pilotprojekt gestartet. Dafür wurden 11 geeignete Standorte für eine Rücknahme ausgesucht, die an unterschiedlichen Tagen eine Sammlung anbieten. Die Übernahme vor Ort erfolgt unter Aufsicht von qualifiziertem Personal.
Die Erkenntnisse fließen in die Sammlung in den nächsten Jahren ein, die dann auf die wichtigen Anbauregionen in Österreich ausgedehnt wird. Das Sammelsystem ist offen für weitere Projektpartner.
Wann und wo?
Die Sammlung findet an den angeführten Tagen von 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr statt. Die Sammelstellen im Überblick:
Standort | Adresse | PLZ | Ort | Land | Tag |
RLH Tulln-Neulengbach | Bahnhofstrasse 29 | 3040 | Neulengbach | NÖ | Mi., 14.6.23 |
RLH Korneuburg und Umgebung | Wienerstraße 2 | 2115 | Ernstbrunn | NÖ | Do., 15.6.23 |
RLH Wiener Becken | Bahnstr. 29 | 2483 | Ebreichsdorf | NÖ | Mo., 19.6.23 |
RLH Frauenkirchen | Rübenplatz | 7161 | St. Andrä am Zicksee | B | Di., 20.6.23 |
RLH St. Pölten | Lagerhausgasse 8 | 3130 | Herzogenburg | NÖ | Di., 21.6.23 |
RLH Hollabrunn-Horn | Bahnstraße 17 | 2054 | Haugsdorf | NÖ | Mo., 4.9.23 |
RLH Marchfeld | Bahnstraße 109 | 2283 | Obersiebenbrunn | NÖ | Di., 5.9.23 |
RLH Wiener Becken | Bahnstr. 29 | 2483 | Ebreichsdorf | NÖ | Mi., 6.9.23 |
Was wird übernommen?
Es werden alle Pflanzenschutzmittel-Gebinde übernommen. Gebinde, die mit dem Symbol „Gesundheitsgefahr“ gekennzeichnet sind, werden jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen übernommen:
- Pflanzenschutzmittel-Hohlkörper (z.B. Kanister, Flaschen, Eimer)
- Größe: max. 50 Liter
- Kriterien: restentleert, 3x mit Wasser ausgespült, getrocknet, offen
- Gefahrenhinweise durchgestrichen (wasserfester Stift oder Spray)
- Verschlüsse, Bügel etc. sind separat beizulegen
- Keine Rückgabe in Müll- oder anderen Säcken!
- Pflanzenschutzmittel-Säcke
- Alle Säcke (z.B. Kraftpapier-, Folien-, Alusäcke)
- Kriterien: restentleert (rieselfrei)
- Säcke mit dem Symbol „Gesundheitsgefahr“ sind getrennt zu übergeben
- Keine Rückgabe in Müll- oder anderen Säcken!
Achtung: Pflanzenschutzmittel-Säcke werden als gefährlicher Abfall eingestuft. Es sind daher selbsttätig entsprechende Schutzmaßnahmen vorzunehmen (Handschuhe, Filtermasken o.ä.).
Nicht den Übernahmekriterien entsprechende Gebinde müssen zurückgewiesen werden und sind vom Anlieferer wieder mitzunehmen, da sie nicht gesetzeskonform verwertet werden können.
Weitere Infos
- Weitere Informationen erhalten Sie unter den Info-Hotlines der Projektpartner
- +43 5372 61082 (Bonus)
- +43 512 309320 (Remabo)
- Schwarze Liste von Bonus
Eine Aktion von
In Zusammenarbeit mit RWA Raiffeisen Ware Austria, Bonus Holsystem und Remabo.
Rechtlicher Hintergrund
Rechtlicher Hintergrund
Gemäß Abfallverzeichnisverordnung 2020 sind restentleerte Gebinde, die gemäß CLP-Verordnung mit dem Symbol
- „explodierende Bombe“,
- „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“
- „Gesundheitsgefahr“
gekennzeichnet sind, der stofflich entsprechenden Abfallart für Gebinde mit gefährlichen oder schädlichen Restinhalten zuzuordnen.
Laut Abfallwirtschaftsgesetz 2002 i.d.g.F haben Primärverpflichtete für die von ihnen in Verkehr gesetzten Gebinde ("Verpackungen") an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem für Haushaltsverpackungen oder für gewerbliche Verpackungen teilzunehmen. Die Teilnahmeverpflichtung entfällt jedoch für Gebinde, die mit gefährlichen Abfällen oder mit Anhaftungen in einer Weise verunreinigt sind, dass sie die Wiederverwendung oder Verwertung verhindern oder unverhältnismäßig erschweren.
Zielsetzung
- Entpflichtete und nicht entpflichtete (mit Symbol „Gesundheitsgefahr“ gekennzeichnete) Pflanzenschutzmittel-Hohlkörper können thermisch verwertet werden, wenn sie zumindest 2x gespült, trocken und offen (Verschlüsse separat) gesammelt werden. Sie gelten dann nicht mehr als gefährlicher Abfall. Trotzdem können sie nicht in die gesetzlich vorgesehene Sammlung der entpflichteten Gebinde mit einbezogen werden.
- Pflanzenschutzmittel-Säcke, die mit dem Symbol „Gesundheitsgefahr“ gekennzeichnet sind, können nicht gespült werden, verbleiben gefährlicher Abfall und müssen daher thermisch entsorgt werden.