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Stellungnahme zu IARC-Monograph 112

Stellungnahme zu IARC-Monograph 112

Die Veröffentlichung des „Monograph 112“ (wissenschaftliche Einzeldarstellung) der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC zur Klassifizierung des Wirkstoffs Glyphosat als „2A – wahrscheinlich krebserregend“ nimmt die IGP zum Anlass, um wie folgt zu informieren:

- Die Klassifizierung hat wenig bis keine praktische Relevanz für die Bewertung möglicher Risiken, die mit dem Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft verbunden sind. Dies hängt mit den fundamental unterschiedlichen Herangehensweisen von Zulassungsbehörden und der IARC zusammen. Der Auftrag der IARC ist allein die Identifikation möglicher Gefahren und ausdrücklich nicht die Risikobewertung.

- Folglich identifiziert die IARC das theoretische Gefahrenpotential eines Stoffes für das Auftreten von Krebs. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsprozesses von Pflanzenschutzmitteln hingegen wird das tatsächliche und realistische Risiko – bei sachgemäßer Anwendung – bewertet.
Die IARC weist selbst auf die Wichtigkeit dieses Unterschieds in der Präambel zu ihren Monographien hin: „Die Unterscheidung zwischen Gefahr und Risiko ist entscheidend, und die Monographen ermitteln Krebsgefahren auch dann, wenn bei der aktuellen Exposition die Risiken sehr gering sind, da künftige Nutzung oder unvorhersehbare Exposition Risiken hervorrufen könnten, die bedeutend höher sind.“ (Quelle: monographs.iarc.fr/ENG/Preamble/CurrentPreamble.pdf)

- Gemäß ihrem Auftrag widmet sich die IARC in ihren Untersuchungen dem Gefahrenpotenzial, das von chemischen und biologischen Stoffen, Umweltfaktoren und verschiedenen Berufsbildern ausgeht. Seit 1971 wurden mehr als 900 Stoffe bewertet, welche u.a. in folgende Gruppen eingestuft worden sind:

Gruppe 1 "carcinogenic" / „karzinogen“: Sonnenstrahlung, Luftverschmutzung, Holzstaub
Gruppe 2a "probable carcinogen" / „wahrscheinlich karzinogen“: starkes Erhitzen von Lebensmitteln (wie zum Beispiel frittieren), Friseur-Beruf, Schichtarbeit, Glyphosat
Gruppe 2b "possible carcinogen" / „möglicherweise karzinogen“: Aloe Vera Extrakt, Kaffee, in einer Reinigung zu arbeiten, Ginko Extrakt, asiatisch eingelegtes Gemüse, Mobilfunkstrahlung

Fast die Hälfte aller Einstufungen erfolgte in die Gruppen 1, 2a und 2b. Lediglich ein Stoff wurde bis jetzt als „wahrscheinlich nicht karzinogen“ eingestuft. Jedoch befinden sich Stoffe, welche wir in geringen Mengen als Genussmittel zu uns nehmen (Alkohol) in der höchsten Kategorie 1.

Ohne diese Zusammenhänge zu kennen, klingt "wahrscheinlich krebserregend" für den Verbraucher fraglos beängstigend. Eine von Anfang klarere Kommunikation seitens der IARC wäre wünschenswert gewesen.

Des Weiteren liegen der IARC-Bewertung keine neuen Forschungsergebnisse oder Daten zugrunde. Jede Studie, die die IARC verwendet hat, und darüber hinaus ein viel umfangreicheres Datenpaket wurden bereits von Zulassungsbehörden bewertet - zuletzt durch deutsche Behörden im Auftrag der EU mit dem Ergebnis, dass Glyphosat als nicht krebserregend einzustufen ist.

Die zuständigen Behörden werden die Monographie nun wie angekündigt prüfen.