3 Schritte zur Zulassung
In der Landwirtschaft werden bei allen pflanzenbaulichen Produktionsformen Pflanzenschutzmittel eingesetzt, denn kein Landwirt kann auf den Schutz seiner Kulturpflanzen verzichten. Die Pflanzenmedizin befasst sich mit der Gesunderhaltung von Pflanzen und forscht dazu an Kulturpflanzen sowie Schädlingen, Krankheiten und Unkraut. Dieses Wissen wird genutzt, um Pflanzenschutzmittel zu entwickeln, die die Pflanzen bei der Abwehr von Schadfaktoren unterstützen.
Den sicheren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stellen zahlreiche Gesetze und Verordnungen sicher. Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln wird in der Europäischen Union durch die EU-Verordnung 1107/2009 geregelt. Dies erfolgt im Wesentlichen in drei Schritten:

Sämtliche Bestandteile eines Pflanzenschutzmittels werden bewertet und geprüft. Zudem werden im Zuge des Bewertungs- und Zulassungsverfahrens auch die Bedingungen und Auflagen festgelegt, unter denen das Pflanzenschutzmittel angewendet werden darf. Dazu zählen u.a. die zu behandelnden Kulturarten sowie der Zeitpunkt und die Häufigkeit der Anwendung.