SCHLIESSEN

Vorgaben einhalten

Der Landwirt selbst hantiert mit unverdünnten Pflanzenschutzmitteln. Deshalb ist es wichtig, dass er bei Transport, Lagerung und Ausbringung entsprechend umsichtig und verantwortungsvoll handelt. Zur Vermeidung von Gesundheitsschädigungen beim Verkehr, Handel und Umgang mit Pflanzenschutzmitteln werden im Rahmen der amtlichen Zulassung bestimmte Maßnahmen verordnet. Dazu zählen Kennzeichnungsauflagen (Gefahrensymbole) und die Gebrauchsanleitung.

Sorgfältige Anwendung für optimale Wirkung

Wenn mit Pflanzenschutzmitteln hantiert wird, sollten Handschuhe und je nach Anwendung und Substanz auch entsprechende Sicherheitskleidung getragen werden. Besondere Sorgfalt gilt bei der Dosierung des Pflanzenschutzmittels und der Anwendung, die vom richtigen Zeitpunkt und – je nach Pflanze und Standort – von diversen Bedingungen abhängt. Wenn das Pflanzenschutzmittel ausgebracht wird, ist darauf zu achten, dass die Abstandsauflagen zu Gewässern eingehalten werden. Nach jeder Ausbringung sollten die Ausbringungsgeräte gereinigt werden.

Pflanzenschutzmittel müssen ordnungsgemäß und außer Reichweite von Kindern und Haustieren gelagert werden. Ist das Pflanzenschutzmittel aufgebraucht bzw. gibt es Reste, die nicht mehr gebraucht werden, werden die leeren Behälter bzw. die Reste bei der Problemstoffsammlung entsorgt.

Weitere Infos zur richtigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gibt es im „Handbuch Anwendungssicherheit“ des deutschen IndustrieVerbands Agrar.

Sachgemäße Anwendung

Landwirte dürfen nur zugelassene bzw. genehmigte Pflanzenschutzmittel den Anwendungsbestimmungen entsprechend und mit anerkannten Geräten einsetzen und müssen als berufliche Verwender sachkundig sein. Der Einsatz des Produkts muss zudem nach ökonomischen Überlegungen sinnvoll erscheinen, darf also nur dann erfolgen, wenn die wirtschaftlich tolerierbare Schadschwelle eines Befalls überschritten wird. Zudem müssen Landwirte die Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis befolgen. So setzen sie Pflanzenschutzmittel sachgemäß ein.

Von einigen Gruppierungen wird im Diskurs regelmäßig außer Acht gelassen, dass die Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln strengen Regeln unterliegen. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte kurz dargestellt.

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Es dürfen nur zugelassene bzw. genehmigte Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die in das Pflanzenschutzmittelregister gemäß §4 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 eingetragen sind. Die Pflanzenschutzmittel sind zudem unbedingt den Vorgaben gemäß zu lagern.

Führen von Aufzeichnungen über die verwendeten Pflanzenschutzmittel

Jeder berufliche Verwender hat über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die verwendeten Pflanzenschutzmittel zu führen. Die Aufzeichnungen haben die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, den Zeitpunkt der Verwendung, die Aufwandmenge pro Hektar, die behandelte Fläche und die behandelte Kulturpflanze zu beinhalten.

Einhaltung der Anwendungsbestimmungen

Die Anwendungsbestimmungen wie z.B. Kultur, Aufwandmenge und Wartefrist gemäß Zulassung bzw. Genehmigung sind einzuhalten. Dies gilt auch für Auflagen und Bedingungen (z. B. Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern). Diese sind aus der Kennzeichnung auf der Handelspackung bzw. in der Gebrauchsanleitung ersichtlich. Sollte dies erforderlich sein, ist bei der Anwendung eine geeignete Schutzkleidung zu tragen.

Weitere Infos zur richtigen Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln:

Sachkundenachweis

Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln haben einen Sachkundenachweis zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde ist insbesondere beim Bezug und Kauf von Pflanzenschutzmitteln nachzuweisen. Gemäß Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 muss beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln auch ausreichend Personal zur Verfügung stehen, das eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann, um den Kunden u.a. über die richtigen Verwendung, Risiken und alternative Pflanzenschutzmaßnahmen zu beraten und zu informieren. Für den Sachkundenachweis ist ein Pflanzenschutz-Sachkundekurs oder eine entsprechende land- und forstwirtschaftliche Ausbildung, Fachschule oder Hochschule/Universität positiv zu absolvieren oder abzuschließen. Darüber hinaus haben berufliche Anwender Weiterbildungen nachzuweisen.

Illegale PSM

Die Produktion, die Vermarktung und der Handel mit illegalen und gefälschten Produkten stellen in Europa ein immer größer werdendes Problem dar. Illegale Produkte sind weder getestet noch zugelassen und werden durch kriminelle Netzwerke auf den Markt gebracht. Die Inhaltsstoffe und die Wirkung sind oft unzureichend untersucht und unbekannt, in vielen Fällen aufgrund unvertretbarer Risiken für Mensch, Tier und Umwelt sogar verboten.

Im Bereich Pflanzenschutz sind vor allem Länder mit EU-Außengrenzen und große Märkte in Westeuropa überdurchschnittlich betroffen. Hersteller, Behörden, Handel und Vertreter der Landwirtschaft arbeiten daher seit vielen Jahren eng zusammen, um gemeinsam Aktionen gegen den Handel mit illegalen Produkten zu setzen. Die Zusammenarbeit mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten wurde in den letzten Jahren ebenfalls stark forciert. Von Behörden und Herstellern wurde zudem das Projekt Silver Axe initiiert und gestartet, um gegen den Handel und die Vermarktung von illegalen Produkten vorzugehen. 

Landwirte leisten Beitrag

Auch die Landwirte können ihren Beitrag leisten. Sie sind neben der raschen Meldung von Verdachtsfällen zu folgenden Maßnahmen und Vorkehrungen aufgerufen:

  • Nur zugelassene Produkte einsetzen
  • Produkte nur von seriösen Vertriebspartnern kaufen und vor allem bei Internethändlern wachsam sein
  • Schnäppchenkäufe bei unbekannten Anbietern vermeiden
  • Darauf achten, dass Etiketten enthalten, in deutscher Sprache angeführt und fest mit der Verpackung verbunden sind
  • Nach einer Rechnung mit detaillierten Verkaufsinformationen fragen