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Global 2000-Report erfüllt nur Kampagnenzweck

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NGO setzt zutiefst verwerfliches Spiel mit der Angst der Menschen vor Krebs fort

Als „durchschaubaren nächsten Schritt“ bezeichnet Christian Stockmar, Obmann der IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP), den Report des Global 2000-Panikbüros. „Bei jeder für die eigene Kampagnenarbeit hinderlichen Entscheidung einer Behörde folgt reflexartig ein Report von Global 2000. Den gab es zur Einschätzung des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dem Joint Meeting on Pesticide Residues der WHO (JMPR) sowie jetzt der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Dabei werden stets dieselben Inhalte strapaziert und die Autoren sind immer Kampagnenwissenschafter und Aktivisten wie z.B. Peter Clausing, Claire Robinson oder Christopher Portier. Und sämtliche Argumente wurden im Nachhinein als Anpatzversuche entlarvt.“

Autor dieser Global-2000-Kampagnenbroschüre ist erneut Peter Clausing, Kampagnenwissenschafter zahlreicher NGOs sowie Aktivist und Vorstandsmitglied der deutschen NGO Pestizid Aktions-Netzwerk. Editiert wurde der Report von Helmut Burtscher von Global 2000 und NGO-Aktivistin Claire Robinson. „Peter Clausings Report sowie viele seiner Arbeiten erfüllen kaum einen wissenschaftlichen sondern ausschließlich einen Kampagnenzweck. Global 2000 sollte sich endlich einer sachlichen Diskussion stellen und das zutiefst verwerfliche Spiel mit der Angst der Menschen vor Krebs einstellen.“

IGP fordert Verlängerung der Zulassung von Glyphosat
So behauptet Global 2000 seit 2012, dass Glyphosat möglicherweise krebserregend sei. Nun kommen sämtliche Gesundheitsbehörden weltweit zu der Auffassung, dass Glyphosat bei sachgemäßem Einsatz für Mensch, Tier und Umwelt unbedenklich ist. Deren abgeleitete Einschätzung basiert auf den Ergebnissen von über 3.300 Studien mit insgesamt 90.000 Seiten. „Die wissenschaftlichen Fakten sprechen klar für eine erneute Zulassung von Glyphosat“, so Stockmar. „Für die Mitgliedstaaten gibt es keine Hinderungsgründe mehr, sich einer Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung zu verweigern. Tatsächlich ist die Faktenlage derart erdrückend, dass nichts gegen eine Verlängerung um 15 Jahre sprechen würde.“