SCHLIESSEN

IGP begrüßt Registrierung von Bienenstöcken

Pressemitteilung herunterladen

IGP sieht eine ihrer Forderungen größtenteils umgesetzt

„Die Ausbreitung von Schädlingen wie der Varroamilbe verursachen jedes Jahr hohe Bienenverluste. Mit der Registrierung von Imkerbetrieben und Bienenstöcken im Veterinärinformationssystem (VIS) wird die Voraussetzung für ein permanentes Monitoring geschaffen, um einen Befall der Völker rasch zu erkennen, das Ausbreiten von Schädlingen und Krankheiten einzudämmen und ein Ausbreiten zu verhindern. Die Registrierung ist damit ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Bienengesundheit“, so Christian Stockmar, Obmann der IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP). Die Ausweitung der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung auf Bienen gilt ab Jänner 2017. Imker müssen dann zweimal pro Jahr ihre Standorte und die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker melden, die Ortsvereine sollen vor allem in der Anfangsphase für einen reibungslosen Ablauf sorgen. „Die Maßnahme führt zu einer schnelleren Feststellung von gefährdeten Stöcken. Damit können sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet und ein Ausbreiten verhindert werden“, betont Stockmar. Gemeinsam mit dem Forschungsprojekt „Zukunft Biene“ sieht die IGP zumindest eine ihrer zentralen Forderungen zum Bienenschutz größtenteils erfüllt. Nun gilt es, Maßnahmen zur Verbesserung der imkerlichen Praxis, etwa ein Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten, umzusetzen, sowie vermehrt Habitate für Wildbienen zu schaffen.

Die Forderungen der IGP sind unter https://www.igpflanzenschutz.at/igp-zu-global-2000-bienen-round-table-hoffen-auf-ehrliche-debatte abrufbar.