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IGP: Kärnten beschließt Belastungspaket für Hausbesitzer & Kleingärtner

Neues Pflanzenschutzmittelgesetz: Unverhältnismäßiges Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln führt zu Abkehr von lebendigen Gärten

Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) kritisiert den heutigen Beschluss der Novelle des Kärntner Landespflanzenschutzmittel-Gesetzes (K-LPG). Damit wird privaten Anwendern der Einsatz zahlreicher sicherer und geprüfter Pflanzenschutzmittel in Haus & Garten verboten. „Was im politischen Diskurs als Glyphosat-Verbot bezeichnet wird, entpuppt sich bei einer differenzierten Betrachtung als Pflanzenschutzmittel-Kahlschlag. Zahlreiche Schadfaktoren sind künftig nicht mehr bekämpfbar. Das hat Auswirkungen auf die Flora und Fauna und ist ein Belastungspaket für alle Hobbygärtner in Kärnten“, so Christian Stockmar, Obmann der IGP. „Was bisher mit einem Pflanzenschutzmittel für Haus & Kleingarten auf einfachstem und sicherem Wege möglich war, verlangt künftig die Beauftragung von Professionisten. Damit wartet auf Kärntens Hobbygärtner ein enormes Belastungspaket.“

Abkehr von lebendigen Gärten droht

Die größte Lücke wird die Kleingärtner bei der Unkrautbekämpfung treffen. Denn anders als von der Kärntner Landesregierung suggeriert ist vom Verbot nicht nur Glyphosat betroffen. Auch die Anwendung sämtlicher Alternativen ist künftig verboten, darunter Pflanzenschutzmittel mit biologisch abbaubaren Wirkstoffen auf Fettsäurebasis. „Im Diskurs wird oft der Vergleich mit einem ähnlichen Gesetz in Frankreich gezogen. Dort ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit biologisch abbaubaren Wirkstoffen auf Fettsäurebasis jedoch weiterhin erlaubt. Wir fordern daher nach französischem Vorbild eine Aufnahme der entsprechenden Wirkstoffe in die Liste zulässiger Anwendungen“, unterstreicht Kurt Christian, Vorsitzender des Ausschusses für Haus & Garten in der IndustrieGruppe Pflanzenschutz.

Aber ohne selektive Unkrautbekämpfung lassen sich Spiel- und Sportrasen nicht in der gewünschten Qualität erhalten, vor allem da Rasen nicht nur einen ästhetischen Nutzen haben, sondern auch trittfest und belastbar sein müssen. Insbesondere eine mechanische Unkrautbekämpfung ist bei Rasenflächen mit ausläufertreibenden und kleinwüchsigen Unkräutern nur unter beträchtlichem körperlichem und zeitlichem Aufwand bzw. bei größeren Flächen nicht möglich. Viele Unkräuter lassen sich dauerhaft zudem nicht ohne Schädigung des Rasens entfernen, da diese ausgegraben werden müssen, dazu zählen etwa Löwenzahn und Disteln. Die Verlegung eines neuen Rollrasens verursacht jedenfalls hohe Kosten. Viele Gartenbesitzer werden daher den Garten mit Pflaster- oder Schotterflächen gestalten, was Insekten wichtige Habitate entzieht.

Auch Alternativen zu Glyphosat zur Anwendung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen entfallen. „Dort wird bei Unkraut künftig geflammt oder mit heißem Wasser bekämpft. Beide Maßnahmen sind unpräzise und haben negative Auswirkungen auf die Bodenorganismen, Nützlinge und Nutzpflanzen“, so Kurt Christian. Zudem zeigen Erfahrungen, dass Hobbygärtner auf eigene „Hausmittel“ zurückgreifen, die – falsch eingesetzt – einen hohen Schaden für den Garten sowie die Umwelt verursachen können. Hier ist zugelassenen und geprüften und damit sicheren Produkten klar der Vorzug zu geben.

Fehlender Schutz von Zimmerpflanzen

Wertvolle Zimmerpflanzen konnten bei saugenden Insekten bisher bequem durch sogenannte Stäbchen geschützt werden. Nun bringt die Novelle ein Anwendungsverbot von Convenience-Produkten mit sich. „Da diese Produkte nicht im Garten angewendet werden, ist ein Verbot völlig unverständlich. Viele Zimmerpflanzen sind damit nur unter höherem Aufwand gesund zu erhalten oder regelmäßig durch den Neukauf von Pflanzen und damit finanziellem Aufwand zu ersetzen“, so Kurt Christian. 

Belastungspaket für Hausbesitzer, Kleingärtner und Pflanzenliebhaber

„Durch den Wegfall zahlreicher Pflanzenschutzmittel können die Hausbesitzer, Kleingärtner und Pflanzenliebhaber in Kärnten ihre Pflanzen künftig nur noch über die Beauftragung von Professionisten schützen. Das können sich einerseits dauerhaft nur Besserverdiener leisten und ist andererseits ein unnötiges Belastungspaket für die Haus- und Gartenbesitzer in Kärnten“, kritisiert Kurt Christian. „Die Novelle des K-LPG wird also eine dramatische Reduktion lebendiger Gärten mit sich bringen.“ Damit konterkariert die Novelle Initiativen in Kärnten, die den Anteil vitaler und vielfältiger Gärten erhöhen und dem Tourismus zuträglich sein sollen. Gleichzeitig ist die Frage, wer den Kleingartenbesitzern den entstehenden Schaden durch Schädlinge, Krankheiten und Unkraut ersetzt, aus Sicht der IGP nicht hinreichend geklärt.

Pflanzenschutzmittel sind sicher

Vor allem die Formulierung des Gesetzestextes und die Argumentation für das Verbot sind keinesfalls nachvollziehbar. Den Hobbygärtnern wird verboten, sichere Pflanzenschutzmittel anzuwenden, an die eine Vielzahl an Anforderungen gestellt werden: Dazu zählen z.B. Sicherheit für Mensch, Haustiere, Nützlinge und Umwelt, keine negative Wirkung auf Umwelt und Nicht-Zielorganismen, schonende und effiziente Wirkung, einfache Handhabung und schnelle Abbaubarkeit. Dies wird unter anderem damit begründet, dass den Anwendern „nicht zuzumuten ist, die langfristigen Folgen auf Natur, Umwelt und Lebewesen einzuschätzen“ (Quelle: OTS0206 vom 3. Dezember 2018). Diese Feststellung erscheint unverhältnismäßig: Einerseits ist die Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln durch die Zulassung belegt. Andererseits liegt der Anteil der ausgebrachten Wirkstoffmenge in Haus und Kleingarten gemessen an der Gesamtaufwandmenge bei unter zwei Prozent.