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IGP: Österreichisches Glyphosat-Verbot ist nicht EU-rechtskonform

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Landwirtschaft nicht zum Wechsel politischen Kleingelds missbrauchen – 2022 startet transparenter Wiederzulassungsprozess

Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) unterstützt die Entscheidung der EU-Kommission und sieht darin eine Absage an Populismus und verantwortungslose Panikmache. In ihrer Stellungnahme beurteilt die EU-Kommission den österreichischen Gesetzesvorschlag als nicht EU-rechtskonform. Zu dieser Erkenntnis kamen bereits die Machbarkeitsstudie der Universität für Bodenkultur in Wien (Quelle: APA0241 vom 1. Juli 2019) und Europarechtsexperte Walter Obwexer (Quelle: APA0302 vom 14. Juni 2019).

Transparentes Zulassungsverfahren

Nach der Entscheidung der EU-Kommission mahnt die IGP nun wieder zu mehr Sachlichkeit im Agrardiskurs. „Die Landwirtschaft und Eigenversorgung Österreichs sollten nicht für das Wechseln politischen Kleingelds missbraucht werden“, so Christian Stockmar, Obmann der IGP. Er verweist dazu auf das laufende Wiederzulassungsverfahren für Glyphosat, das 2022 abgeschlossen sein wird. In dieses fließen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse ein und es ist vollkommen transparent. In Studien und Sitzungsprotokolle kann jederzeit Einsicht genommen und die Abarbeitung nachvollziehbar mitverfolgt werden.

Glyphosat mit hohem agronomischem Nutzen

Unkräuter sind gemessen an den Ertragsverlusten der bedeutendste Schadfaktor, da sie Pflanzen Nährstoffe, Licht, Wasser und Raum nehmen. Auch für den Klima-, Boden- und Erosionsschutz leistet Glyphosat einen wichtigen Beitrag, indem es bodenschonende und humusbildende Anbauverfahren wie die Direkt- und Mulchsaat gewährleistet. Glyphosat wird dazu vor oder kurz nach der Saat ausgebracht und kommt mit der Kulturpflanze nicht in Berührung.