SCHLIESSEN

IGP zu Glyphosat-Entscheidung: Unnötige Verschleppung und Schaden für Forschung und Wissenschaft

Pressemitteilung herunterladen

Wissenschaftliche Faktenbasis ist erdrückend, Vorsorgeprinzip wird eingehalten – Europäische Union gefährdet durch Zaudern Forschungsstandort Europa

Wien, 29. Juni 2016 ... Als „unnötige Verschleppung der Wiederzulassung“ bezeichnet Christian Stockmar, Obmann der IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP), die Entscheidung der EU-Kommission, den Wirkstoff Glyphosat für vorerst nur 18 Monate zu verlängern, um eine Entscheidung der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA abzuwarten. „Die wissenschaftliche Faktenbasis ist erdrückend und auch das Vorsorgeprinzip wird eingehalten. Nur die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten zauderten unter dem Druck des NGO-Populismus und deren polemischer Argumentation. Damit verursachen sie wissentlich einen immensen Schaden für Forschung und Wissenschaft.“ Dabei sei das einzige Argument von NGOs und Grünen vom Joint Meeting on Pesticide Residues der WHO und der FAO sowie laut einer ersten Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) relativiert bzw. widerlegt worden, kritisiert Stockmar. Vielmehr bestätigen über 1.000 aktuelle und unzählige Studien aus den letzten 40 Jahren seit der Erstzulassung sowie zahlreiche Behörden und Institute weltweit, dass Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung für Mensch, Tier und Umwelt sicher ist.

„Die EU fällt als Forschungs- und Wissenschaftsstandort stetig weiter zurück, zahlreiche Unternehmen verlagern deshalb ihre Tätigkeiten im Innovationsbereich in andere Länder außerhalb Europas. Das liegt neben der Länge der Zulassungsverfahren vor allem an der fehlenden Rechtssicherheit, da die eigenen Regularien nicht eingehalten werden“, warnt Stockmar. Er verweist dazu auf die politisch motivierte Entscheidung zu Glyphosat, anstatt der wissenschaftlich basierten Entscheidung, die eigentlich laut Regularien vorgeschrieben wäre. „Wenn es der Europäischen Union nicht gelingt, die eigenen Vorgaben bei den Zulassungsverfahren einzuhalten, Rechtssicherheit zu gewährleisten und Europa damit innovations-freundlicher zu gestalten, dann findet der Fortschritt bald ohne Europa statt.“

Die ECHA als oberste Chemiebehörde der EU empfiehlt, Glyphosat nicht als krebserregend einzustufen. Stockmar: „Deshalb gehen wir davon aus, dass in 18 Monaten eine Wiederzulassung für 15 Jahre kommt.“ Bis dahin wird die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) einen wissenschaftlichen und harmonisierten Einstufungsprozess des Wirkstoffs auf Basis des EU-Chemikalienrechts abgeschlossen haben. Dieser Vorschlag durchläuft nun eine öffentliche Konsultation und eine Begutachtung durch den Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA.

Der Vorschlag der ECHA steht unter http:echa.europa.eu/documents/10162/13626/clh_report_glyphosate_en.pdf zum Download bereit.

Die IGP hat auch einen Faktencheck zum Thema Glyphosat erstellt, der unter igpflanzenschutz.at/dateien/yzskq/glyphosat-faktencheck.pdf zum Download zur Verfügung steht.