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IGP zu Glyphosat: Unnötige Verschleppung trotz wissenschaftlich fundierter Faktenbasis

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ECHA sieht eine Einstufung von Glyphosat als krebserregend als nicht gerechtfertigt an

„Die Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten ist schwer nachvollziehbar. Über 1.000 Studien belegen bei sachgemäßem Einsatz die Unbedenklichkeit von Glyphosat für Mensch, Tier und Umwelt. Zahlreiche Organisationen und wissenschaftliche Institute kommen zum Ergebnis, dass Glyphosat sicher ist. Viele Behörden weltweit bestätigen die Sicherheit von Glyphosat und haben den Wirkstoff zugelassen. Angesichts dieser fundierten Faktenbasis und der umfangreichen wissenschaftlichen Daten verursacht die zaudernde Haltung der Mitgliedsstaaten eine unnötige Verschleppung der Zulassungsverlängerung“, kritisiert Christian Stockmar, Obmann der IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP), das Ergebnis der heutigen Abstimmung zum Wirkstoff Glyphosat.

Trotz erdrückender wissenschaftlicher Fakten zur Sicherheit von Glyphosat haben sich die EU-Mitgliedsstaaten gegen eine Verlängerung der Zulassung entschieden. Die IGP geht nun davon aus, dass die EU-Kommission wie angekündigt den Wirkstoff für 12 bis 18 Monate verlängern wird, bis die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) einen wissenschaftlichen und harmonisierten Einstufungsprozess des Wirkstoffs auf Basis des EU-Chemikalienrechts abgeschlossen hat. „Die ECHA hat aber in einer ersten Bewertung bereits klargestellt, dass eine Gefahreneinstufung von Glyphosat als krebserregend nicht gerechtfertigt ist“, so Stockmar. Dieser Vorschlag durchläuft nun eine öffentliche Konsultation und eine Begutachtung durch den Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA. Eine Bestätigung des Vorschlags ginge im Gleichschritt mit zahlreichen anderen Behörden, darunter

• das Deutsche Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) im Renewal Assessment Report, der von zahlreichen Experten aus EU-Mitgliedsstaaten und Behörden einem Peer Review unterzogen wurde,
• die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA),
• die US-amerikanische Umweltbehörde (EPA),
• die kanadische Bewertungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA),
• die australische Bewertungsbehörde APVMA
• und das gemeinsame Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) der FAO und der WHO.

Der Vorschlag der ECHA steht unter echa.europa.eu/documents/10162/13626/clh_report_glyphosate_en.pdf zum Download bereit.

Die IGP hat auch einen Faktencheck zum Thema Glyphosat erstellt, der unter igpflanzenschutz.at/dateien/yzskq/glyphosat-faktencheck.pdf zum Download zur Verfügung steht.