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Neonicotinoide: EU-Kommission ist gefordert

Importabhängigkeit steigt durch Beizungsverbot im Freiland

Notfallzulassungen von Neonicotinoiden für die Beizung von Saatgut für das Freiland dürfen nicht mehr erteilt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Betroffen sind aber möglicherweise auch Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit anderen verbotenen oder eingeschränkten Wirkstoffen. Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) sieht nun die EU-Kommission gefordert, sich mit den konkreten Auswirkungen zu befassen und Lösungsvorschläge vorzulegen, um einen Schwund bei der Zuckerrüben-Anbaufläche zu vermeiden. Dieser hätte nämlich eine steigende Abhängigkeit von Zuckerimporten aus Übersee zur Folge, die einen deutlich schlechteren Emissionsfußabdruck haben. Zudem geht die Zuckerrübe als Kultur für die Fruchtfolge zunehmend verloren.